Bis zu 90% Förderung für Sonnenschutz

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) bietet erneut Fördermittel für Sonnenschutzprodukte an, wie es bereits von 2020 bis 2023 der Fall war. Die neue Förderperiode beginnt am 15. Mai, und Sie können sich ab sofort dafür registrieren.

Bis zu 90% Förderung für Sonnenschutz

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) bietet erneut Fördermittel für Sonnenschutzprodukte an, wie es bereits von 2020 bis 2023 der Fall war. Die neue Förderperiode beginnt am 15. Mai, und Sie können sich ab sofort dafür registrieren.

Als Ihr Premium-Partner für Großschirme möchten wir Sie auf dieses Förderprogramm aufmerksam machen. Sonnenschirme tragen nicht nur zu einem angenehmeren Klima in sozialen Einrichtungen bei, sondern tun dies auch ohne zusätzlichen Energieverbrauch und somit auf nachhaltige Weise.

Um mehr über die Förderung zu erfahren, besonders für vulnerable Bevölkerungsgruppen wie Pflegebedürftige, Kranke, Kinder oder deren Betreuungspersonal, besuchen Sie https://www.z-u-g.org/anpaso/.

Förderberechtigte Einrichtungen

Zu den förderberechtigten Einrichtungen zählen Wohlfahrtsverbände, Krankenhäuser, Pflege- und Altenheime, Behindertenwerkstätten, Einrichtungen für suchtkranke Menschen, Sozialberatungsstellen, Frauenhäuser, Kindertagesstätten und Schulen.

Förderungsvoraussetzungen

  • Antragsteller muss eine soziale Einrichtung oder deren kommunaler oder sonstiger Träger sein
  • Investitionen in Klimaanpassungsmaßnahmen (z. B. Anschaffung von Sonnenschirmen zur Reduzierung von Hitzebelastung)
  • Maßnahmen müssen akute klimatische Belastungen in sozialen Einrichtungen mindern und auf zukünftige Klimaveränderungen vorbereiten

Förderantrag und -zeitraum

Über das Portal “Antragstellung für das Förderprogramm Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen” auf der Website der Zentralen Unterstützungsstelle Klimawandel (ZUS-Klima) finden Sie alle wichtigen Informationen und Antragsformulare. Der erste Förderaufruf von 2020 bis 2023 ist bereits abgeschlossen. Das neue Förderfenster ist vom 15. Mai bis 15. August 2023 geöffnet, und Sie können sich bereits jetzt registrieren. Die Förderrichtlinie finden Sie unter https://www.bmuv.de/fileadmin/Daten_BMU/Download_PDF/Foerderprogramme/foerderrichtlinie_klimaanpassung_soziale_einrichtungen_2023_bf.pdf

Wir hoffen, Ihnen mit diesen Informationen einen wichtigen Hinweis gegeben zu haben und stehen gerne für weitere Auskünfte zur Verfügung.

Ihr Summerfield Team